Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Umfang der von Datrek für den Kunden zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem konkreten schriftlichen jeweils mit dem Kunden vereinbarten Auftrag. Ergänzend gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur angewendet, wenn dies von Datrek schriftlich bestätigt wurde. Die in Abschnitt III. aufgeführten Bedingungen gelten gemäß der jeweiligen Dienstleistung.

2. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens nachfolgend Datenwiederherstellung/Datenlöschung genannt, ist die fachliche Diagnose sowie die Datenwiederherstellung von defekten, bzw. unzugänglichen Datenträgern, insbesondere Festplatten jeder Art, FLASH-Speicher Geräten und RAID-Verbunden. In Rahmen dieser Tätigkeit kann auch die digitale forensische Untersuchung sowie das fachgerechte Löschen von Daten durchgeführt werden.

Ergibt die fachliche Diagnose, dass eine Datenwiderherstellung nicht möglich ist, hat der Kunde eine Diagnosegebühr zu entrichten, die vor Aufnahme der Tätigkeit durch Datrek im Einzelnen ausgehandelt wird.

Datenretter Köln schuldet keinen Erfolg.

II.

1. Art und Gegenstand des Vertrages
Datrek erbringt die Wiederherstellung von Daten nur im Rahmen eines Dienstvertrages. Ein Erfolg der Datenrettung ist nicht geschuldet. Die Diagnose und die anschließende Datenrettung werden sorgfältig und sachgerecht durchgeführt. Bei gewünschter Vernichtung von Daten verpflichtet sich Datrek, die Daten vom Datenträger fachgerecht zu entfernen.

Ergibt sich trotz vorheriger Diagnose erst im Laufe der Datenrettung, dass eine Rettung der Daten nicht möglich ist, so ist Datrek berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Kunde ist mit einer Vertragsanpassung einverstanden.

2. Verfügungsbefugnis des Kunden / Datensicherheit und Datenschutz
Der Kunde erklärt mit der Erteilung des Auftrags, dass er zur Verfügung über den übergebenen Datenträger und die dort gespeicherten Daten berechtigt ist. Der Kunde ermächtigt Datrek im Rahmen der Geschäftsbeziehungen sämtliche Daten zu speichern und zu bearbeiten. Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

3. Zahlungspflichten / Fälligkeit
3.1. Bei der Datenrettung hat der Kunde die erbrachte Dienstleistung und nicht den Eintritt eines angestrebten Erfolges zu vergüten. Die Vergütung einschließlich der Kosten für neue Datenträger sowie Ersatzteile, Fracht und Transportversicherung ist vor Rücksendung/Rückgabe der wiederhergestellten oder untersuchten Daten und Datenträger zur Zahlung fällig. Ist Gegenstand des Auftrags die Löschung von Daten, ist die Vergütung vor Rücksendung des Datenträgers zur Zahlung fällig. Der Kunde kann die vollständige Löschung vor Ort überprüfen.
3.2. Wenn die Datenwiederherstellung aus technischen Gründen nicht möglich wird, fallen für den Kunden generell nur Diagnosekosten an. Die Kosten für die Diagnose eines Datenträgers werden unmittelbar nach Übermittlung des Diagnoseergebnisses zur Zahlung fällig. Bei einer Abweichung der geretteten Daten von der versprochenen Datenrettungsquote um 10 % bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Vergütung. Bei einer höheren Abweichung kann Datrek von dem Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Kunde ist mit einer Vertragsanpassung einverstanden.
3.3. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4. Lieferzeiten
Die von Datrek genannten Liefertermine werden nach bestem Wissen auf Grund der Problematik berechnet, die Datrek beim Zustandekommen des Vertrags bekannt war. Die Überschreitung eines genannten Liefertermins wegen entstandener technischer Komplikationen sowie der Verschlechterung des allgemeinen technischen Zustands des Datenträgers bringt Datrek nicht in Verzug. Wenn eine größere Überschreitung vorhersehbar ist, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt.

5. Gefahrtragung
Die Gefahr des Verlustes von Daten und Datenträgern durch den Transport trägt der Kunde. Die von uns versandten Artikel unterliegen einer Transportversicherung, welche für Sachschäden bis 500 Euro haftet. Auf Wunsch des Kunden kann auf dessen Kosten eine andere Transportversicherung abgeschlossen werden.

6. Haftung
Datrek übernimmt keine Haftung für Verluste von Daten oder Profiten, eingeschlossen Versicherungskosten oder sonstige Kosten, auch wenn Datrek Kenntnis von möglichen Verlusten oder Schäden haben sollte. Datrek haftet für verlorene Datenträger nur bis zur Höhe des Materialwertes des Datenträgers..

Gehen bei der Datenrettung Daten verloren, haftet Datrek nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Auch für andere Schäden, die nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden führen, haftet Datrek nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht
Soweit beide Parteien Kaufleute sind ist, Gerichtstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Preise und Kosten entnehmen Sie bitte unseren Preisvorschlägen sowie aktuellen Preislisten. Irrtümer sind vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Die genannten Produkte und Logos sind eingetragene Waren/Markenzeichen der jeweiligen Hersteller und dienen nur zu Präsentationszwecken.

III. Besondere Regelungen für einzelne Dienstleistungen:
1. Wiederherstellung von Daten

1.1 Sofern im einzelnen Auftrag nicht anders vereinbart wird, teilt Datrek dem Kunden zunächst das Diagnoseergebnis mit. Der Kunde entscheidet dann über die Erteilung des Auftrags zur Datenwiederherstellung. Für die Diagnose entstehen die vereinbarten Kosten.

1.2 Die fachgerechte Diagnostizierung des Datenträgers sowie sämtliche Datenwiederherstellungsarbeiten sind mit dem Risiko der Beschädigung oder Zerstörung noch vorhandener Daten sowie der Beschädigung von Datenträger und Systemen verbunden. Dieses Risiko trägt der Kunde, es sei denn, der Verlust wurde von Datrek vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Wiederherstellungsprozess kann zu einer Veränderung/Vernichtung der Datenstruktur führen.

1.3 Sofern im konkreten Auftrag keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt, bewahrt Datrek die Kundendaten 14 Tage lang auf und vernichtet diese anschließend unwiederbringlich.

2. Unwiederbringliche Vernichtung von Daten
Bei einem ausschließlich auf die Vernichtung von Daten gerichteten Auftrag wird der Inhalt des Datenträgers durch Datrek nicht überprüft oder kopiert.

Stand Juni 2014